Liebe PiAs, seit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung habt ihr während der Praktischen Tätigkeit 1 Anspruch auf eine Vergütung von min. 1000€, sofern die Tätigkeit in Vollzeit-Form (min. 26 Std./Woche) erbracht wird (vgl. § 27 Absatz 4 PsychThG-AusbRefG). Sollte eure Klinik eine andere Rechtsauffassung als die Bundesregierung zur PT1-Vergütung haben, könnt ihr euch mit dieser Briefvorlage an eure Klinikleitung wenden, um die Prüfung einer kostenneutralen Gehaltsanpassung zu erwirken.
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Unsere Forderungen zum Änderungsantrag 28
Liebe Freunde der PiA-Politik,
An dieser Stelle möchten wir euch unsere Stellungnahme zum Änderungsantrag 28 zum Entwurf des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) sowie zu weiteren Möglichkeiten kurzfristiger Lösungen für PiA zur Verfügung stellen.
Euer Orgateam
Einladung zum 7. PiA-Politik-Treffen
Am 23.3.2015 findet das das 7. PiA-Politik-Treffen statt, mit viel Raum für berufspolitische
Information, produktiven Austausch und die Weiterentwicklung gemeinsamer Positionen.
Beim letzten Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) am 15. Nov. 2014 in München wurde
eine Richtungsentscheidung für die Reform der Psychotherapieausbildung getroffen. Diese
wird uns Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, in einem Vortrag erläutern sowie die weiteren aktuellen politischen Entwicklungen skizzieren.
Anschließend besteht die Möglichkeit zur Diskussion.
Daraufhin möchten wir unsere schon erarbeiteten Forderungen in Hinblick auf die „basale
Direktausbildung“ gemeinsam prüfen und weiterentwickeln. Um unsere Forderungen zu kommunizieren, wollen wir uns wieder verschiedene Aktionsformen ausdenken. Dabei suchen wir besonders die Zusammenarbeit mit den Studierenden zu stärken und haben deshalb die Psyfako eingeladen. Auf diese Weise wollen wir den Reformprozess aus Sicht der Studierenden, Neu-Approbierten und Psychotherapeutinnen in Ausbildung (PiA) begleiten.
Highlights des Programms:
- Vorstellung der aktuellen Beschlusslage des DPT zur Ausbildungsreform durch Herrn Prof. Richter (BPtK) mit anschließender Diskussion
- Bearbeitung der Anforderungen an eine „basale Direktausbildung“
Einladung und vorl. Programm als PDF herunterladen
Hier geht es zur Online-Anmeldung zum Treffen.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Bitte leiten Sie diese Einladung an berufspolitisch Interessierte und „PiA-Organisationen“ weiter.
Protokoll des 6. PiA-Politik-Treffens
Liebe PiA und Interessierte,
hier findet Ihr das Protokoll des letzten PiA-Politik-Treffens.
Es wurden vier Mindestanforderungen an eine Ausbildungsreform getroffen, die an den DPT weitergegeben werden:
- Punkt 1: Vergütung der praktischen Tätigkeit.
- Punkt 2: Das Qualifikationsniveau am Ende des Studiums muss EQR7 sein.
- Punkt 3: Wir fordern Flexibilität in Fragen von Arbeitszeitmodellen und Unterbrechungs-möglichkeiten.
- Punkt 4: Wir sprechen uns für einen breiten Zugang, die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen/Inhalten und für Möglichkeiten zum Quereinstieg (u.a. das Nachholen von klinischen Inhalten) aus.
Reaktion auf die Mindestlohn-Stellungnahme
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) uns noch keine direkt Antwort auf unseren offenen Brief zugesendet hat, konnte mit Hilfe von MdB Brigitte Pothmer (Grüne) eine indirekte Antwort auf unsere Frage erreicht werden:
Der Fragetext der Abgeordneten im Wortlaut:
„[…] beabsichtigt die Bundesregierung, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung vom geplanten gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen?“
Die Antwort des BMAS im Wortlaut:
„Nach dem Entwurf der Bundesregierung gilt das Mindestlohngesetz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung haben daher ab dem 1. Januar 2015 einen Anspruch auf eine Vergütung nach dem Mindestlohngesetz, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt werden. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass Praktikantinnen und Praktikanten im Sinne des § 26 Berufsbildungsgesetz als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes gelten und damit einen Anspruch auf den Mindestlohn haben. Nach § 7 Psychotherapeutengesetz findet allerdings das Berufsbildungsgesetz auf die psychotherapeutische Ausbildung keine Anwendung. lm Übrigen stellt die Gesetzesbegründung klar, dass sog. Berufspraktika nicht vom Mindestlohn erfasst werden.“
Offener Brief & Stellungnahme zum Entwurf des Tarifautonomiestärkungsgesetzes (Mindestlohngesetz)
Download der Stellungnahme zum Entwurf des Tarifautonomiestärkungsgesetzes (PDF)
Berlin, 11.04.3014
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Nahles, sehr geehrter Herr Albrecht, sehr geehrte Frau Kramme, sehr geehrte Damen und Herren im zuständigen Referat,
im Namen des PiA-Politik-Treffens – einem verbändeübergreifenden Zusammenschluss von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA), Neuapprobierten und Interessierten – möchten wir uns bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie den gesetzlichen Mindestlohn so zügig auf die politische Agenda gesetzt haben. Wir verfolgen mit großem Interesse die Entwicklung zum Thema Mindestlohn und möchten zum vorliegenden Gesetzentwurf Stellung nehmen.
- Das PiA-Politik-Treffen setzt sich für die Verbesserung der Qualität und Bedingungen der postgradualen Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten bzw. zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ein. Es erhält ideelle und finanzielle Unterstützung durch nahezu alle wichtigen Fach- und Berufsverbände im Bereich der Psychotherapie.
- PiA sind Psychologen oder Pädagogen mit akademischem Abschluss auf Master-Niveau, die mit wenig bis keiner Vergütung der praktischen Tätigkeit im Rahmen ihrer postgradualen Psychotherapeutenausbildung zu kämpfen haben. Sie arbeiten oft ohne Entgelt in Praktikumsverträgen obwohl ihnen eine tarifliche Entlohnung zusteht. Zwei kurze Videos zeigen anschaulich die Situation in Deutschland: www.piapolitik.de/video.
Das PiA-Politik-Treffen spricht sich ausdrücklich gegen die Ausklammerung von Auszubildenden mit bereits abgeschlossenem Studium aus dem Mindestlohn aus, da dies zu einer Degradierung der “praktischen Tätigkeit” im Sinne des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) hin zu einem “Praktikum” führen würde.
Wir bitten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales um eine schriftliche Stellungnahme, in welcher Form Psychotherapeuten in Ausbildung von den gesetzlichen (Neu-)Regelungen über den Mindestlohn berücksichtigt werden.
Neben einer umfassenden Reform des PsychThG und angemessener tariflicher Entlohnung fordern wir damit auch an dieser Stelle die Beendigung und Lösung gesetzlicher Missstände und damit Einbezug von Psychotherapeuten in Ausbildung im aktuellen Gesetzentwurf in den Kreis der ArbeitnehmerInnen.
Wir freuen uns auf Ihre Antwort […].
Mit freundlichen Grüßen – i.A. des PiA-Politik-Treffens:
Ute Adam, Manuel Becker, Daniela Foohs, Benjamin Lemke, Norman Marko, Martina Reimitz, Ariadne Sartorius & Katharina Simons
Resolution zu Qualitätskriterien an Ausbildungsinstituten
Beim 4. PiA-Politik-Treffen am 23.09.2013 in Berlin zum Thema PiA-Politik 2.0: „Was können wir konstruktiv zum Reformprozess beitragen?” wurde unter anderem eine Resolution zu Mindestanforderungen an die Ausbildungsinstitute für Psychologische Psychotherapie & Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie vorgelegt und mit großer Mehrheit beschlossen.
Download der Resolution als PDF
Bislang haben die Ausbildungsinstitute für Psychologische Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie wie auch die klinischen Einrichtungen noch nicht von flächendeckenden Qualitätssicherungs-Maßnahmen in der Ausbildung Gebrauch gemacht. Um diese Bestrebungen zu intensivieren, bedarf es der Veröffentlichung von Qualitätskriterien und -standards wie auch der Erhöhung von Transparenz in diesem Bereich.
Das PiA-Politik-Treffen fordert die Leitungsgremien von Ausbildungsinstituten für Psychologische Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie auf, Mindest-Maßnahmen wie im Folgenden beschrieben zu ergreifen und damit eine dauerhafte Qualitätssicherung einzuführen.
In der Resolution werden Mindestkriterien gefordert, die die Evaluation und das Qualitätsmanagement der unterschiedlichen Ausbildungsbereiche betreffen (Theoretische Ausbildung, Praktische Ausbildung, Praktische Tätigkeit, Selbsterfahrung). Darüber hinaus werden an jedem Institut eine Ausbildungsvertretung und Transparenz in Bezug auf Kosten und Leistungen für die Ausbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer gefordert.
Ihr Institut führt bereits die geforderten Maßnahmen durch?
Lassen Sie es uns wissen unter info@piapolitik.de
Das Programm für das PiA-Politik-Treffen steht!
Das 4. PiA-Politik-Treffen findet am Montag, den 23.09.2013 von 09:00-17:30 Uhr statt.