Briefvorlage zur 1000€-Regelung

Liebe PiAs, seit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung habt ihr während der Praktischen Tätigkeit 1 Anspruch auf eine Vergütung von min. 1000€, sofern die Tätigkeit in Vollzeit-Form (min. 26 Std./Woche) erbracht wird (vgl. § 27 Absatz 4 PsychThG-AusbRefG). Sollte eure Klinik eine andere Rechtsauffassung als die Bundesregierung zur PT1-Vergütung haben, könnt ihr euch mit dieser Briefvorlage an eure Klinikleitung wenden, um die Prüfung einer kostenneutralen Gehaltsanpassung zu erwirken.