Reaktion auf die Mindestlohn-Stellungnahme

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) uns noch keine direkt Antwort auf unseren offenen Brief zugesendet hat, konnte mit Hilfe von MdB Brigitte Pothmer (Grüne) eine indirekte Antwort auf unsere Frage erreicht werden:

Der Fragetext der Abgeordneten im Wortlaut:

„[…] beabsichtigt die Bundesregierung, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung vom geplanten gesetzlichen Mindestlohn auszunehmen?“

Die Antwort des BMAS im Wortlaut:

„Nach dem Entwurf der Bundesregierung gilt das Mindestlohngesetz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung haben daher ab dem 1. Januar 2015 einen Anspruch auf eine Vergütung nach dem Mindestlohngesetz, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt werden. Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass Praktikantinnen und Praktikanten im Sinne des § 26 Berufsbildungsgesetz als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes gelten und damit einen Anspruch auf den Mindestlohn haben. Nach § 7 Psychotherapeutengesetz findet allerdings das Berufsbildungsgesetz auf die psychotherapeutische Ausbildung keine Anwendung. lm Übrigen stellt die Gesetzesbegründung klar, dass sog. Berufspraktika nicht vom Mindestlohn erfasst werden.“