Forderungen und Vorschläge des PiA-Politik-Treffens für PiA in Corona-Zeiten
Wir haben für Euch die Corona-Infos der Psychotherapeutenkammern, Verbände, der KV, von ver.di und sowie vielen weiteren zusammengestellt:
Infos für PiA
- Videosprechstunde: Die KBV erlaubt mittlerweile den niedergelassenen approbierten Psychotherapeut*innenen Videosprechstunden in unbegrenzter Anzahl während der Coronakrise durchzuführen. Das gilt nicht nur für bereits genehmigte Therapien, sondern auch für Sprechstunde und Probatorik.
Für PiA gilt dies jedoch nicht automatisch: Die meisten Institute haben keinen Vertrag mit der KV, sondern individuelle Vereinbarungen mit den Krankenversicherungen. Daher gilt diese Regelung nicht automatisch für PiA – die Institute müssen dies erst verhandeln. Darum: Wendet euch mit dieser Frage unbedingt an euer Institut und formiert euch ggf., um gemeinsame Forderungen zu stellen. An vielen Instituten ist die Videosprechstunde bereits ermöglicht worden.
- Telefonsprechstunde: Gleiches gilt für die Telefonsprechstunde. Diese ist in einigen Bundesländern nicht mal durch Approbierte durchführbar. Bitte wendet euch an euer Institut.
- Ausfallzeiten während der PT-Zeit und damit Verzögerung der Ausbildung: Eventuell können die Institute hier Sonderregelungen mit ihren Kooperationskliniken schaffen. In der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (psychth-aprv bzw. kjpsychth-aprv ) sind die Mindestzeiten für die PT I und PT II festgelegt, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Zur Klärung wendet euch bitte an euer Institut.
- Honorarausfälle: Viele PiA haben aufgrund der nun ausfallenden Fallstunden auch mit hohen Honorarausfällen zu kämpfen. Für Selbstständige und Unternehmen wird finanzielle Unterstützung aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt. Manche KVen bieten auch einen Honorarausgleich für Niedergelassene. Inwieweit diese Regelungen auch für PiA gelten und welche weiteren Möglichkeiten für finanzielle Unterstützung bestehen, könnt Ihr bei den Verbänden und Instituten erfragen.
- Fehlende Fallstundenanzahl für die Zulassung zur Herbstprüfung 2020: Auch hier können eventuell über eure Insitute und die Landesprüfungsämter Sonderregelungen getroffen werden. Bitte wendet euch hierfür auch an euer Institut und ggf. an euer Landesprüfungsamt